Bauartprüfung

Falltisch2 © ÖIV

Bevor eine Wellpappe-Verpackung als Transportverpackung für gefährliche Güter verwendet werden darf, muss in der Regel eine Bauartprüfung durchgeführt werden. Ausnahmen gibt es nur für bestimmte kleine Verpackungsgrößen.

Die Bauartprüfung selbst besteht aus Fall- und Stapel- prüfungen. Die Fallprüfung wird mit unterschiedlichen Fallhöhen, je nach dem Gefährlichkeitsgrad der zu trans- portierenden Produkte zwischen 0,8 Metern und 9 Metern durchgeführt. Bei der Stapelprüfung wird von einer Stapelhöhe von mindestens 3 Metern ausgegangen.

Zusätzlich darf das Wasseraufnahmevermögen der Außen- decke der Wellpappe-Verpackung einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Dies bedeutet, dass als Außendecke keine Recyclingpapiere verwendet werden können, da diese ein zu hohes Wasseraufnahmevermögen aufweisen.

 

 

Falltisch zur Durchführung von Fallprüfungen an Gefahrengutverpackungen.