Die Kennzeichnungsnummer als Garantie
Als bestanden gilt die Prüfung, wenn die Wellpappe-Verpackungen noch transportfähig (nicht aufgeplatzt und noch stapelfähig) und die Innenverpackungen dicht sind.
Nach bestandener Prüfung wird der Verpackung eine Kennzeichnungsnummer zugeteilt, die dann auf jeder einzelnen Verpackung aufgedruckt werden muss. Aus dieser Kennzeichnungsnummer lassen sich Angaben über die Leistungsfähigkeit der Verpackung sowie über die Stelle, die die Verpackung zugelassen hat, herauslesen.
Mit dem Aufdrucken dieser Nummer garantiert der Hersteller, dass die von ihm gelieferten Verpackungen mindestens so gut sind wie die Muster, an denen die Bauartprüfung durchgeführt wurde.
Die Prüfung und Zulassung von Wellpappe-Gefahrgutverpackungen erfolgt in Österreich durch die akkreditierte Prüfstelle des Österreichischen Institutes für Verpackungswesen (ÖIV).
www.verpackungsinstitut.at







